Montag, 26. Juni 2023

BGH-Urteil: Dieselkläger haben bessere Chancen auf Schadenersatz

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Sehr geehrter Leser,

schon wieder der Dieselskandal – oder besser immer noch. Jahre nach dem Bekanntwerden der Manipulationen rund um die Abgaswerte und dann der Thermofenster musste der Bundesgerichtshof (BGH) wieder eine richtungsweisende Entscheidung treffen. Einmal mehr werden die Verbraucher in ihren Rechten gestärkt. Das ist auch richtig so, denn wer ein Leistungsversprechen nicht einlöst, muss dafür geradestehen. Ist ja in anderen Vertragsbeziehungen auch nicht anders.

Ob nun die Höhe des möglichen Schadenersatzes angemessen/zu hoch/zu gering ist, liegt naturgemäß im Ermessen des Betrachters – und seiner Art der persönlichen Betroffenheit. Richtig ärgerlich ist etwas anderes, ganz Grundsätzliches: Die betroffenen Autobauer lavieren herum, wo es nur geht. Wer spricht über die Kosten, die der Gesellschaft in den letzten Jahren entstanden sind – von Wertverlusten über Anwalts- und Gerichtskosten etc.? Wer spricht von den Geschäften, die der Handel wegen des massiven Vertrauensverlustes verloren hat?

Ganz speziell ist jetzt mal wieder Volkswagen. Dessen Händler sollen ihren Kunden Warnbriefe vorlegen, damit die dann bloß keine Chance mehr haben, irgendwann doch noch Geld vom Konzern zu verlangen. Die Vertriebspartner dürfen also heute die Fehler von einst ausbügeln, statt dass der Konzern endlich einen echten Schlussstrich zieht und zu seinen Fehlern (oder denen der verantwortlichen Manager) steht.

Andreas Grimm,
Redakteur Ressort Management & Handel

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