Donnerstag, 30. April 2020

Autobranche droht neuer Diesel-Ärger

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Sehr geehrter Leser,

die Rechtsprechung der Europäischen Union steht über nationalem Recht. Diese Tatsache könnte der Automobilindustrie nun rund fünf Jahre nach Beginn der Dieselaffäre zum Verhängnis werden. In einem Verfahren gegen einen französischen Hersteller vertritt die zuständige EuGH-Gutachterin die Ansicht, eine zur Senkung von Abgaswerten bei Labortests eingesetzte Software sei eine „Abschalteinrichtung“ und damit nach EU-Recht verboten. Der Hersteller ist dagegen anderer Ansicht.

Folgt der Gerichtshof dem Gutachten, könnte das für die Autobauer zum „Dieselgate 2.0“ werden. Doch auch die Händler wären wieder mit betroffen. Ihnen drohen eine neue Welle empörter Kunden und zeitaufwändige Rückrufe. Klar ist: Was Recht ist, muss Recht bleiben. Umso mehr sollten die Hersteller darauf achten, dass ihre Partner nicht nochmal ungerechtfertigt die Köpfe hinhalten müssen.

Best Practice in der Branche und Informationen über Hilfen und Maßnahmen sind derzeit ein gefragtes Gut. »kfz-betrieb« hat daher alle Meldungen zur Corona-Krise zusammengefasst und auf der Webseite gebündelt unter www.kfz-betrieb.de/corona.


Viktoria Hahn, Volontärin »kfz-betrieb«

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