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Sehr geehrter Leser, bislang waren es immer VW-Händler, jetzt stand der Konzern selbst beziehungsweise seine Anwälte wegen der Prüfstandserkennung im Saal eines Oberlandesgerichtes. Dann wären wir also endlich bald beim BGH. Denn so funktionieren die Deutschen nun mal – Ruhe wird erst gegeben, wenn einer – idealerweise behördlich – offiziell abgewatscht wurde. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat ausgerechnet, dass die Versicherer bisher rund 390 Millionen Euro für die Kosten von Anwälten, Gerichten und Gutachten im Rahmen von 144.000 Rechtsschutzfällen in Diesel-Angelegenheiten ausgegeben haben. Man weiß nicht, worüber man mehr verzweifeln soll: die Klagelust des deutschen Michels oder den anhaltenden Unwillen Wolfsburgs, seine Kunden einfach großzügig für den Diesel-Komplex zu entschädigen. Jens Rehberg, stellv. Chefredakteur »kfz-betrieb« | | | Anzeige | | | | Anzeige | | | | |
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