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Sehr geehrter Leser, dass ein Geschädigter seine Forderungen gegenüber der zahlungspflichtigen Versicherung an die reparierende Werkstatt abtritt, ist die Regel im Unfallreparaturgeschäft. Es ist ja auch ganz einfach: Die Werkstatt repariert und schickt die Rechnung an die Versicherung. Diese bezahlt die Werkstatt, und der gemeinsame Kunde wird nicht weiter behelligt.
Doch leider ist es auch die Regel, dass Versicherungen Werkstattrechnungen nicht einfach ausgleichen. Vielmehr schalten sie sogenannte Prüfdienstleister ein, die – und das ist jetzt auch wieder die Regel – bestimmte Positionen streichen den Betrag, der der Werkstatt zusteht, entsprechend kürzen.
Werkstätten bleiben dann zwei Wege. Der Schlechtere: Die Kürzung akzeptieren und den Fehlbetrag ausbuchen. Besser ist es, gegen die oft willkürlichen Kürzungen vorzugehen und den Klageweg zunächst anzudrohen – und am Ende zu gehen. Hier liegt aber das nächste Problem. Denn nach aktueller BGH-Rechtsprechung kann man einer Werkstatt von einer solchen Klage nur abraten. Das heißt, der Kunde muss dann doch behelligt werden.
Zudem führt der BGH in seinem Urteil (VI ZR 147/21) die „tatsächlich durchgeführte Reparatur" an. Und hieraus ergibt sich für Werkstätten ein zusätzliches Problem. Denn Versicherungen zweifeln in der Regel an, dass die (von Prüfdienstleistern gekürzten) Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden und verweigern die Zahlung. Hat die Werkstatt alle Arbeiten säuberlich dokumentiert, dürfte das kein Problem sein. Und wenn nicht? Dann bleibt sie auf ihren Kosten sitzen – die ersten Urteile dazu gibt es schon. In unserem Beitrag „Die Krux mit der Abtretung" erfahren Sie, wie Sie sich vor diesem Versicherungsgebaren schützen können.
Konrad Wenz, Chefredakteur Fahrzeug+Karosserie
P. S.: Aufgrund des bundesweiten Feiertags am Donnerstag und des Brückentags am Freitag erscheint unser nächster regulärer Newsletter am Montag, 22. Mai 2023. | | | | | Die Krux mit der Abtretung | | Es ist gang und gäbe, dass bei einem Unfallschaden der Geschädigte seine berechtigten Forderungen an die Werkstatt abtritt. Kommt es zum Streit, kann die Abtretung zum Problem werden – dazu trägt auch ein aktuelles Urteil des BGH bei. weiterlesen | | | | | | | | | Anzeige | | | Die Karrierechance des Tages | | Vertriebsingenieur / Exportkaufmann im Außendienst gesucht (m/w/n) Du bist motiviert und hast Lust auf eine neue berufliche Herausforderung? Wir suchen dich deutschlandweit - Komm zu Romess-Rogg Apparate Electronic GmbH Co. KG! Neugierig geworden? Hier mehr erfahren und gleich unverbindlich bewerben. Hier entlang | | | | | | Pleitewelle erfasst jetzt das Kfz-Gewerbe | | Lange war die Insolvenzentwicklung im Kfz-Gewerbe ruhig verlaufen. Doch im Februar sind die Zahlen deutlich gestiegen. Noch lässt sich schwer abschätzen, wohin die Reise geht. Interessant ist die unterschiedliche Entwicklung in den Teilbereichen des Kfz-Gewerbes. weiterlesen | | | | | Anzeige | | | | | | | | | | | | | „Alle unsere Reifen sind für E-Autos optimiert" | | Elektroautos sind schwer und bringen viel Drehmoment auf die Straße. Da klingt es sinnvoll, spezielle Reifen für diese Fahrzeugklasse auf den Markt zu bringen, oder? „Nein", sagt Continental. Der langjährige Entwicklungsleiter Burkhard Wies erklärt, warum. weiterlesen | | | | | Passendes Equipment für zusätzliche Umsätze | | Kfz-Mechatroniker dürfen nun auch mobile Ladekabel von E-Autos prüfen. Doch woher bekommt man das nötige Equipment? Unter anderem von Würth. Der Werkstattausrüster stellte auf seinen Innovationstagen Ladekabel-Messkoffer und andere Neuheiten vor. weiterlesen | | | | | | | | | Erste Plattform für Motorrad-Abos gestartet | | Seit einigen Jahren werden Autos in Deutschland neben dem Kauf hier und dort im Abo angeboten, auch von Händlern. Nun ist eine erste Plattform gestartet, auf der sich Motorräder im All-inclusive-Paket für längere Zeit mieten lassen. weiterlesen | | | | | | Events | Heft | Services | | | »kfz-betrieb« 17-18 – Jetzt als E-Paper lesen | | Schadenrecht: Ein neueres BGH-Urteil zum Thema Abtretung von Forderungen hat das Klagerisiko für Werkstätten erhöht. Was sich für die Kfz-Betriebe geändert hat und wie sie mit der neuen Lage umgehen können, zeigt Ausgabe 17-18/2023 des »kfz-betrieb«. Sie möchten diese und weitere Ausgaben als E-Paper lesen? Dann schauen Sie in unserem Heftarchiv vorbei! Zum Heftarchiv | | | | | Jetzt an Umfrage teilnehmen! | | Wie viel verdienen die Kfz-Profis in Werkstatt und Autohaus wirklich? Wie machen sich regionale und strukturelle Unterschiede bemerkbar? Auf diese und weitere Fragen möchte der Gehaltsreport 2023 von »kfz-betrieb« Antworten geben. Nehmen Sie an unserer Gehaltsumfrage teil! Als Dankeschön erhalten Sie die Umfrageergebnisse GRATIS sowie einen 10 % Gutschein von Vogel FORMA. Zur Umfrage | | | Sicher beim Fahrzeugexport agieren | | Was es beim Verkauf von Fahrzeugen ins Ausland zu beachten gilt, weiß Fachanwalt Roman Kasten. Im 2,5-stündigen Online-Kurs am 13. Juni 2023 zeigt er Ihnen die rechtlichen Fallstricke auf, die mit dem Fahrzeugexport verbunden sind, und liefert Ihnen einen Leitfaden für die Praxis. Als Abonnent von »Gebrauchtwagen Praxis«, »kfz-betrieb« oder »Fahrzeug + Karosserie« erhalten Sie 25 % Rabatt auf die reguläre Teilnahmegebühr. Jetzt anmelden! | | | | | |
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