Mittwoch, 17. Mai 2023

Rechnungskürzungen – Wie sich Kfz-Betriebe gegen Winkelzüge von Versicherern wappnen können

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Sehr geehrter Leser,

dass ein Geschädigter seine Forderungen gegenüber der zahlungspflichtigen Versicherung an die reparierende Werkstatt abtritt, ist die Regel im Unfallreparaturgeschäft. Es ist ja auch ganz einfach: Die Werkstatt repariert und schickt die Rechnung an die Versicherung. Diese bezahlt die Werkstatt, und der gemeinsame Kunde wird nicht weiter behelligt.

Doch leider ist es auch die Regel, dass Versicherungen Werkstattrechnungen nicht einfach ausgleichen. Vielmehr schalten sie sogenannte Prüfdienstleister ein, die – und das ist jetzt auch wieder die Regel – bestimmte Positionen streichen den Betrag, der der Werkstatt zusteht, entsprechend kürzen.

Werkstätten bleiben dann zwei Wege. Der Schlechtere: Die Kürzung akzeptieren und den Fehlbetrag ausbuchen. Besser ist es, gegen die oft willkürlichen Kürzungen vorzugehen und den Klageweg zunächst anzudrohen – und am Ende zu gehen. Hier liegt aber das nächste Problem. Denn nach aktueller BGH-Rechtsprechung kann man einer Werkstatt von einer solchen Klage nur abraten. Das heißt, der Kunde muss dann doch behelligt werden.

Zudem führt der BGH in seinem Urteil (VI ZR 147/21) die „tatsächlich durchgeführte Reparatur" an. Und hieraus ergibt sich für Werkstätten ein zusätzliches Problem. Denn Versicherungen zweifeln in der Regel an, dass die (von Prüfdienstleistern gekürzten) Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden und verweigern die Zahlung. Hat die Werkstatt alle Arbeiten säuberlich dokumentiert, dürfte das kein Problem sein. Und wenn nicht? Dann bleibt sie auf ihren Kosten sitzen – die ersten Urteile dazu gibt es schon. In unserem Beitrag „Die Krux mit der Abtretung" erfahren Sie, wie Sie sich vor diesem Versicherungsgebaren schützen können.

Konrad Wenz,
Chefredakteur Fahrzeug+Karosserie


P. S.: Aufgrund des bundesweiten Feiertags am Donnerstag und des Brückentags am Freitag erscheint unser nächster regulärer Newsletter am Montag, 22. Mai 2023.

Inhalt
Rechnungskürzungen
Die Krux mit der Abtretung
Es ist gang und gäbe, dass bei einem Unfallschaden der Geschädigte seine berechtigten Forderungen an die Werkstatt abtritt. Kommt es zum Streit, kann die Abtretung zum Problem werden – dazu trägt auch ein aktuelles Urteil des BGH bei. weiterlesen
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