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Sehr geehrter Leser, heute vor einer Woche hat mich ein ranghoher Vertreter einer Sachverständigen-Organisation angerufen, einen Tag später meldete sich der Pressesprecher einer weiteren Prüforganisation. In beiden Gesprächen ging es um eine anstehende Verordnung, die es dem Kfz-Gewerbe ermögliche, künftig neben den „beigestellten Prüfungen“ wie AU, SP und GAP auch die Hautuntersuchung (HU) durchzuführen. Dekra, TÜV und Co. kämpfen um ihr Geschäft mit den Hauptuntersuchungen, titelte die „Wirtschaftswoche“. Rund um das Geschäft mit den amtlichen Prüfungen war richtig Druck auf dem Kessel. Mein Rat letzte Woche an die Herren lautete: Idealerweise setzen sich beide Seiten zusammen und finden einen Konsens. Das ist jetzt geschehen. Dazu kann man den Beteiligten nur gratulieren. Somit können Kfz-Gewerbe und Sachverständige auch künftig den gemeinsamen und bewährten Weg im Sinne einer maximalen Verkehrssicherheit weitergehen: „Die Prüfer prüfen, die Werkstätten reparieren“. Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass der Bundesrat die Sammelverordnung in der heute modifizierten Fassung verabschiedet. Wie es ausgeht, erfahren Sie von uns am 18. September. Wolfgang Michel, Chefredakteur »kfz-betrieb« | | | | | Streit um HU und AU beigelegt | | Der kürzlich entflammte Streit zwischen dem ZDK und den Überwachungsorganisationen um die AU und HU, scheint beigelegt. Der Entwurf der Sammelverordnung des Verkehrsministeriums, die die technischen Fahrzeugüberwachungen regelt, soll noch einmal abgeändert und dann dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden. weiterlesen | | | | | | | | | | |
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