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Sehr geehrter Leser, die BGH-Verhandlung zu einem VW-Fahrzeug mit der verbotenen Abgassoftware endete mit einem Trommelwirbel, der Paukenschlag könnte noch folgen. Ein abschließendes Urteil haben sich die Richter bislang nicht gebildet, eine Meinung aber schon. Die scheint in Sachen Volkswagen nicht besonders hoch – Stichwort: sittenwidrige Schädigung der Kunden. Den Autobauer dürfte das hart treffen: Er ging gut vorbereitet in die Verhandlung, Anwälte einer renommierten Großkanzlei hatten die juristischen Facetten gedreht und gewendet. Sie hatten die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats beim BGH analysiert und sahen die Rechtsauffassung des Herstellers von dessen bisheriger Rechtsprechung gedeckt. Warum der Prozess diese Wendung genommen hat (wenn er sich so im Urteil wiederfindet), müssen Juristen bewerten. Klar ist, dass das Urteil wegweisende Bedeutung hat. Nicht allein für die Kunden des Volkswagenkonzerns und der Autobauer im Allgemeinen. Es geht generell um Glaubwürdigkeit – Produkte sollten halten, was sie versprechen. Immer, und nicht nur unter unrealistischen Laborbedingungen. Und Händler sollten nicht Produkte verkaufen müssen, die sich als Mogelpackung herausstellen. Best Practice in der Branche und Informationen über Hilfen und Maßnahmen sind derzeit ein gefragtes Gut. »kfz-betrieb« hat daher alle Meldungen zur Corona-Krise zusammengefasst und auf der Webseite gebündelt unter www.kfz-betrieb.de/corona. Andreas Grimm, Redakteur »kfz-betrieb« | | | Anzeige | | | | Anzeige | | | | | Diesel-Verhandlung: BGH sieht sittenwidriges Handeln von VW | | In der juristischen Aufarbeitung der Dieselaffäre ist eine BGH-Entscheidung überfällig, sie hätte wegweisenden Charakter. Nun haben die obersten Zivilrichter den ersten Fall verhandelt, aber zunächst noch kein Urteil gefällt. Doch dem Hersteller droht zumindest in Teilen eine schmerzhafte Niederlage. weiterlesen | | | | | | | | | Anzeige | | | | | | | | VW verkauft erste ID3-Modelle ab 17. Juni | | Das Ende der Saga, ob und wann der VW ID 3 nun wirklich kommt, ist in Sicht: Vertriebsvorstand Jürgen Stackmann kündigte heute an, dass die Wolfsburger ab dem 17. Juni Bestellungen für die 1st-Edition des Autos annehmen. Einige Fragen bleiben aber noch offen. weiterlesen | | | | | | | | | | | | | | | |
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