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Sehr geehrter Leser, seit gestern gelten im VW-Handel die neuen Verträge. Die zusätzlichen Vereinbarungen zum Vertrieb der Elektroautos der Marke haben noch etwas mehr Vorlaufzeit – schließlich ist der ID 3 auch noch nicht marktreif. Und doch sind es jene Regelungen, auf die viele in der Branche besonders gespannt blicken. Das Stichwort dabei lautet Agenturvertrieb. Ihn führt VW mit dem ID 3 erstmals im Privatkundengeschäft ein. Schon jetzt signalisieren sowohl Hersteller als auch Händlerverband die Bereitschaft, jenen Ansatz breiter auszurollen, sollte er sich bei seiner Premiere bewähren. Viele Beobachter sehen darin durchaus viele Vorteile für den Handel. Doch vorschnell und unbedacht sollten alle Beteiligten dabei nicht agieren. Denn es gibt auch einige – beispielsweise kartellrechtliche – Fragezeichen. Best Practice in der Branche und Informationen über Hilfen und Maßnahmen sind derzeit ein gefragtes Gut. »kfz-betrieb« hat daher alle Meldungen zur Corona-Krise zusammengefasst und auf der Webseite gebündelt unter www.kfz-betrieb.de/corona. | | | Anzeige | | | | Anzeige | | | | |
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